WS Menschenpflichten

Online-Workshop am 17.10. 2022; 14:00-15:30

Wie gut, dass es die Menschenpflichten schon gibt – wir müssen sie gar nicht neu erfinden, sondern brauchen sie nur wiederzuentdecken und umzusetzen.

Aleida Assmann, Menschenrechte und Menschenpflichten: Schlüsselbegriffe für eine humane Gesellschaft. Wien, Picus Verlag 2018

 Es gibt eine Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten, die am 2. Oktober 1997 den Vereinten Nationen und der Weltöffentlichkeit vom InterAction Council zur Diskussion vorgelegt wurde.

Der Begriff der Menschenpflichten dient auch zum Ausbalancieren der Begriffe Freiheit und Verantwortung : Während Rechte mehr auf Freiheit bezogen sind, sind Pflichten mit Verantwortung verbunden. Trotz dieser Unterscheidung sind Freiheit und Verantwortung gegenseitig von einander abhängig.

Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten, Seite 12

Menschenrechte und Menschenpflichten stehen nicht in einem Konkurrenzverhältnis oder gar Gegensatz zueinander, sondern sind in einer komplementären Ergänzung, in Interdependenz zu sehen (siehe Aleida Assmann, S 78 oben).

Menschenrechte verkümmern ohne Menschenpflichten.

Samuel Moyn, Rights vs. Duties. Reclaiming Civic Balances in: Boston Review, May 16, 2016

Assmann meint, dass die Regel aller Regeln, die den Kern aller Menschenpflichten ausmacht und die deshalb auch „Die goldene Regel“ genannt wird, lautet „Was du nicht willst, das man Dir tu, das füg’ auch keinem andern zu“.

Moderator:innen

Gert Lyon ist Psychiater und Psychoanalytiker und arbeitet freiberuflich in seiner Praxis. Er schätzt Assmann’s „Schlüsselbegriffe für eine humane Gesellschaft“ und setzt diese in Bezug zu seiner Praxis.

Jutta Pauschenwein hat die Reihe Menschenrechte und Menschenpflichten initiiert, da sie es mag, Themen und Menschen zusammenzubringen. Über Menschenrechte und Menschenpflichten weiß sie, über die tägliche Praxis hinaus, viel zu wenig.